Die elektronische Signatur unter Rechnungen, die per Internet verschickt werden, ist seit 2012 weggefallen. Gleichzeitig müssen die Rechnungen aber auf Richtigkeit überprüft werden, ansonsten berechtigen diese nicht zum Abzug der Vorsteuer. Dies hat das Bundesfinanzministerium im Juli 2012 noch einmal konkretisiert. Regelungen zum Vorsteuerabzug Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes galt, dass die Vorsteuer von [...]
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